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Römische Rechtsgeschichte

Taille reliureRömische Rechtsgeschichte
ISBN/GTIN
CHF27.90
2.6 % TVA incluse

Produkt

KlappentextDieser Klassiker der Rechtsgeschichte von Wolfgang Kunkel, neu bearbeitet von Martin Schermaier, bietet einen Überblick über die 2500-jährige Geschichte des römischen Rechts. Das Werk stellt die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Umstände dar, unter denen es sich von der Frühzeit über die Epoche des Römischen Großreiches bis zur Spätantike ausgebildet und weiterentwickelt hat. Verfolgt wird zudem die Tradition des römischen Rechts über den byzantinischen Klassizismus, die mittelalterliche Rechtswissenschaft, die Rezeptionszeit bis hin zu den modernen Kodifikationen. Das Buch ist als Einstieg in das Studium der römischen Rechtsgeschichte wie auch als Arbeitshilfe für fortgeschrittene Juristen und Historiker geeignet.
Details
ISBN/GTIN978-3-412-28305-6
ProduktartBuch
EinbandartKartonierter Einband
Erscheinungsjahr2005
Erscheinungsdatum19.11.2005
Auflage05014 A. unveränderter Nachdruck der 14., durchgesehenen Auflage von 2005
Reihen-Nr.2225
Seiten335 Seiten
SpracheDeutsch
MasseBreite 121 mm, Höhe 185 mm, Dicke 22 mm
Gewicht365 g
BZ-Nr.8597199

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Erster AbschnittDIE FRÜHZEITbis zur Mitte des 3. Jahrhunderts v. Chr.§ 1. Der Stadtstaat der Frühzeit als Ausgangspunkt der römischen Rechtsentwicklung 1I. Gebiet und Volkstum 1II. Soziale und wirtschaftliche Verhältnisse 51. Bevölkerungsstruktur 52. Tausch- und Geldwirtschaft 8III. Der Staat 101. Begriff 102. Die Volksversammlungen 103. Das Bürgerrecht 154. Das Königtum 185. Die republikanischen Magistraturen 196. Der Senat 25IV. Der Ständekampf und seine Folgen 271. Verlauf und Ergebnisse des Ständekampfes 272. Sonderorgane der plebs 29§ 2. Das ius civile der Frühzeit 31I. Die Zwölftafelgesetzgebung 31II. Das Zwölftafelrecht 331. Aufbau und Sprache 332. Das Privatrecht der Zwölftafeln 353. Das Strafrecht der Zwölftafeln 41III. Die Rechtsentwicklung nach den Zwölftafeln 441. Die Auslegung der Zwölftafeln 442. Gesetze 45Zweiter AbschnittDAS RECHT DER RÖMISCHEN GROSSMACHT UND DES WELTREICHSvon der Mitte des 3. Jahrhunderts v. Chr. bis zur Mitte des 3. Jahrhunderts n. Chr.§ 3. Staat, Wirtschaft und soziale EntwicklungI. Stadtstaat und Reich 481. Italien 502. Die Provinzen 533. Schwächen der republikanischen Reichsverwaltung 56II. Wirtschaftliche und soziale Entwicklung Roms am Ausgang der Republik 58III. Die Krise der Republik 61IV. Der Prinzipat 631. Das Wesen des Prinzipats 632. Das Verhältnis des Prinzipats zur republikanischen Verfassung 673. Der Verwaltungsapparat des princeps 724. Das Problem der Nachfolge 755. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Verhältnisse 77§ 4. Das öffentliche StrafverfahrenI. Die Entstehung der iudicia publica 81II. Die Schwurgerichte der ausgehenden Republik und der frühen Kaiserzeit 84III. Die Entwicklung der außerordentlichen Strafjustiz und der Verfall der Schwurgerichte unter dem Prinzipat 871. Die Strafgerichtsbarkeit der Präfekten 872. Die Strafgerichtsbarkeit des Senats 893. Die Strafgerichtsbarkeit des Kaisers 904. Vergleich und Ausblick 93§ 5. Die Privatrechtsentwicklung im römischen Großstaat und im WeltreichI. Der internationale Rechtsverkehr und das ius gentium 94II. Reichsrecht und Volksrecht 981. Römisches Bürgerrecht und die Ausbreitung römischen Rechts 982. Die Anwendung römischen Rechts im Osten und Westen 100III. Rechtsquellen und Rechtsschichten 102§ 6. Die zivilrechtliche Jurisdiktion und das AmtsrechtI. Die Jurisdiktionsmagistrate 106II. Das Wesen der magistratischen Jurisdiktion und ihre Bedeutung für die Privatrechtsentwicklung 1071. Die Trennung von Jurisdiktionsmagistrat und Richteramt 1072. Die formfreie Verhandlung in iure und der Formularprozeß 1103. Vom Legisaktionen- zum Formularverfahren 1124. Die Gestaltung der Klageformeln durch den Prätor 1145. Die Bedeutung des ius honorarium 117III. Die Edikte der Jurisdiktionsmagistrate, insbesondere des praetor urbanus 119§ 7. Die Rechtswissenschaft und das JuristenrechtI. Frühgeschichte der römischen Jurisprudenz 1231. Die pontifices 1232. Der Juristenberuf 125II. Die Rechtswissenschaft der ausgehenden Republik 1281. Die Berührung mit der griechischen Kultur 1282. Griechische Philosophie und römisches Recht 1303. Republikanische Juristen 138III. Die klassische Rechtswissenschaft 1401. Der Prinzipat und die Rechtswissenschaft 1402. Die literarische Produktion der klassischen Juristen 1473. Die Frühklassik 1504. Die Hochklassik 1545. Die Spätklassik 160IV. Das Juristenrecht 163§ 8. Das KaiserrechtI. Volks- und Senatsgesetzgebung unter dem Prinzipat 165II. Rechtsschöpfung durch den princeps 1671. Gesetzgebung 1672. Anweisungen, Bescheide, Urteile 169III. Die außerordentliche Gerichtsbarkeit in Zivilsachen 171IV. Der Charakter des Kaiserrechts 174Dritter AbschnittDAS RECHT DER RÖMISCHEN SPÄTZEITvon der Mitte des 3. Jahrhunderts bis zur Mitte des 6. Jahrhunderts§ 9. Staat, Gesellschaft und Rechtspflege in der SpätzeitI. Geschichtliche Grundlagen 176II. Der spätrömische Staat 1791. Bevölkerung und Aufbau des Staates 1792. Die Verwaltung des Reichs 1823. Die Reichsteilung 184III. Die Rechtspflege 185§ 10. Die Rechtsentwicklung der Spätzeit bis auf JustinianI. Die nachklassische Rechtswissenschaft 1871. Der Untergang der klassischen Jurisprudenz 1872. Die Rechtswissenschaft des späteren 3. Jh. und der diokletianisch-konstantinischen Epoche 1893. Die Herrschaft des "Vulgarrechts" 1934. Die Renaissance des klassischen Rechts 1955. Die Leistungen der nachklassischen Rechtswissenschaft 197II. Die spätrömische Kaisergesetzgebung 198III. Rechtspolitische Maßnahmen vor Justinian 2001. Zitiergesetze 2002. Konstitutionensammlungen 202IV. Kodifikationen des römischen Rechts in den Germanenreichen 204§ 11. Die justinianische GesetzgebungI. Die geschichtlichen und rechtsgeschichtlichen Voraussetzungen 208II. Hergang der Gesetzgebungsarbeit 2091. Die Gesetzgebungskommission 2102. Plan und Ablauf der Gesetzgebung 211III. Die Digesten oder Pandekten 2151. Die Entstehung der Digesten 2152. Die justinianischen Interpolationen und die echtheitskritische Forschung 218IV. Die Novellen 221§ 12. Das Nachleben des römischen RechtsI. Im Orient 2231. Von der Antike bis zum byzantinischen Mittelalter 2232. Kommentierungsverbot und frühe Kommentare 2253. Weiterleben des römisch-byzantinischen Rechts 228II. Im Abendland 2291. Die Wiedergeburt der Rechtswissenschaft 2292. Glossatoren und Kommentatoren 2303. Die Rezeption des römischen Rechts 2344. Humanismus und Elegante Jurisprudenz 2375. Historische Rechtsschule und Pandektistik 239III. Europa und das römische Recht 241Quellen und Schrifttum 245Abkürzungen 319Register 323mehr

Autor

Wolfgang Kunkel war ein deutscher Jurist und Rechtshistoriker. Er gehört zu den weltweit herausragenden Vertretern der Wissenschaft vom römischen Recht und der römischen Rechtsgeschichte nach dem Zweiten Weltkrieg.
Prof. Dr. Martin Schermaier lehrt an der Universität Bonn.
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