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Revisionsbedarf des schweizerischen Genossenschaftsrechts

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ZusammenfassungDie Genossenschaft wurde auf Bundesebene erstmals im Obligationenrecht von 1881 kodifiziert. In der von 1919 bis 1936 erarbeiteten Totalrevision des schweizerischen Gesellschaftsrechts wurde die genossenschaftliche Rechtsform letztmals umfassend revidiert. Seit der damaligen Revision beschränkte sich die Rechtsfortbildung im Genossenschaftsrecht auf punktuelle Anpassungen. Eine erneute umfassende Revision blieb hingegen aus. Das geltende Genossenschaftsrecht entspricht daher noch weitgehend dem Recht von 1937, wonach die Genossenschaft als Rechtsform überwiegend für kleinere Verhältnisse und nicht für - wie heutzutage in der Praxis vermehrt vorkommend - grossgenossenschaftliche Strukturen steht. Die vorliegende Arbeit befasst sich daher vertieft mit der Frage, inwiefern das geltende Genossenschaftsrecht überhaupt noch zweckmässig ist.

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