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Das Neutralitätsrecht und das umfassende Gewaltverbot gemäss Art. 2 Abs. 4 UNO-Charta

Ansätze einer Lösung des Spannungsverhältnisses zwischen dem Neutralitätsrecht und dem System der kollektiven Sicherheit unter besonderer Berücksichtigung der Schweizer Neutralität und vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
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ZusammenfassungZwischen dem System der kollektiven Sicherheit im Rahmen der UNO und dem völkerrechtlichen Konzept der Neutralität besteht grundsätzlich ein Spannungsverhältnis (Parteilichkeit vs. Unparteilichkeit). Dieses ist v.a. für dauernd neutrale Staaten wie die Schweiz stark ausgeprägt und kann - wie der russische Angriffskrieg zeigt - dysfunktional wirken. Deshalb untersucht der Autor, ob und wie in solchen Fällen, d.h. bei Vorliegen einer offenkundigen völkerrechtswidrigen Aggression und gleichzeitiger Blockierung des UNO-Sicherheitsrats, das Spannungsverhältnis gelöst oder zumindest abgeschwächt werden kann.Der Autor kommt zum Schluss, dass in Fällen wie dem russischen Angriffskrieg das Spannungsverhältnis zumindest abgeschwächt werden kann. Der vielversprechendste Ansatz beruht auf dem völkerrechtlichen Aggressionsverbot (enthalten in Art. 2 Abs. 4 UNO-Charta). Die Schweiz hätte demnach die Möglichkeit, ihre eigene Neutralitätspraxis anzupassen.

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